KESB und Reform der Institutionen

Die FDP an der Front

Der Grosse Rat hat heute die neue Organisation und Kantonalisierung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) gutgeheissen. Die von Staatsrat Frédéric Favre angeführte und mehrmals durch Einbringen von Vorschlägen der FDP-Fraktion im Grossen Rat durchgeführte Reform stellt eine grundlegende und vor allem notwendige Änderung der Arbeitsweise der KESB dar. Die Änderungen der heutigen Organisation, die nicht mehr befriedigend war, waren dringend und notwendig. Der Schutz von Kindern und Erwachsenen ist eine sehr sensible Thematik und der Staat muss bei der Behandlung der Dossiers einwandfrei und professionell handeln.

Im Zuge der Inkraftsetzung des Kinder- und Erwachsenenschutzrechts des Bundes im Jahr 2013 hatte der Kanton Wallis wichtige Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurden die ehemaligen Vormundschaftsämter von 97 auf 27 reduziert und halbprofessionalisiert. Die Gemeinden hatten sich ebenfalls stark für diese Strukturen eingesetzt und wollten sie - im Gegensatz zu anderen Kantonen wie dem Jura oder Bern - nicht kantonalisieren.

Dies hat sich rasch als unzureichend erwiesen. Zudem kam es in der Walliser Bevölkerung zu Beschwerden und Bewegungen, die – verstärkt durch Reklamationen wegen Dysfunktionen bei der KESB - einen Wandel forderten. Mehrere parlamentarische Interventionen forderten ebenfalls strukturelle und organisatorische Änderungen der KESB.

Die FDP ist seit langem bestrebt, unsere Institutionen zu modernisieren und die FDP-Fraktion im Grossen Rat war der Hauptakteur für diesen Erfolg. 

Mit dem Postulat von Elisabeth Lehner aus dem Jahr 2015 wurde die Professionalisierung der KESB lanciert. Bei der Behandlung des Gesetzes im Grossen Rat und in den Kommissionen waren die FDP-Abgeordneten sehr aktiv. Der Änderungsantrag von Géraldine Arlettaz - zur Vermeidung einer Kostenüberlastung der kantonalen Verwaltung - auf eine Beteiligung von 70/30 Kanton/Gemeinden zurückzukommen, wurde vom Verband der Walliser Gemeinden akzeptiert. Auch Dank des Änderungsantrags von Stéphane Ganzer wurde ein Kompromiss über die notwendige Ausbildung der KESB-Präsidentinnen und Präsidenten erreicht, die nicht nur Juristen sein sollen, sondern auch eine Mediationsausbildung absolvieren müssen, um die sensiblen Aspekte des Berufs bestmöglich zu handhaben. Die KESB müssen ihre Aktivitäten vorrangig auf Dialog und Pragmatismus konzentrieren und nicht auf langwierige und kostspielige Verfahren

Diese von Staatsrat Frédéric Favre erfolgreich durchgeführte Reform stellt eine grundlegende Änderung von Organisation und Arbeitsweise dar. Mit der Reduktion von 23 auf 9 KESB auf kantonaler Ebene wird die Betreuung von Minderjährigen und Erwachsenen durch spezialisierte Einrichtungen verbessert, deren Ressourcen es ermöglichen, den Bedürfnissen und Erwartungen der Betroffenen, ihrer Familien und ihrer Angehörigen gerecht zu werden.

Die diese Woche angenommene zusätzliche Kantonsrichterstelle erfolgte aufgrund des Willens, eine Vormundschaftsstelle einzuführen, wie dies zwischen Staatsrat Favre und dem Präsidenten des Kantonsgerichts diskutiert wurde.

Auskünfte :

  • Christophe Claivaz, FDP-Fraktionschef im Grossen Rat 079 541 88 72
  • Florian Piasenta, Präsident FDP Wallis 079 449 51 20